Psychotherapie
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Psychotherapie birgt wirksame Möglichkeiten, zu lernen, mit Belastungen und psychischen Schwierigkeiten umzugehen. Sie kann zu einer Erweiterung von Mustern des Denkens, Fühlens und Handelns beitragen.
Hilfreich erweist sich dabei für viele Menschen neben dem Wunsch zur Veränderung und dem eigenen aktiven Beitun ein Raum, in dem sie eine Verabredung mit sich selbst treffen und sicher begleitet werden. Dafür nutze ich fundierte psychotherapeutische Methoden und lege in meiner Haltung Wert auf eine therapeutische Beziehung, in der Sie sich auf Empathie, Transparenz und Loyalität Ihnen gegenüber verlassen können.
In diesem Rahmen sind gute Bedingungen gegeben, Verständnis für die eigene Person zu entwickeln, eigene Kräfte, Ressourcen und Stärken (wieder) zu entdecken, neue Wege zu erforschen, und sich selbst näher zu kommen.
In den folgenden Abschnitten finden Sie Informationen zu Indikation, Ablauf und Kosten der Psychotherapie.
Indikation
Im Laufe des Lebens durchlebt jeder Mensch Krisen und Probleme. Üblicherweise schafft man es, diese Situation allein oder mit Hilfe von Familie und Freunden zu bewältigen.
Manchmal geht es einem psychisch jedoch so schlecht, dass das Alltagsleben stark beeinträchtigt wird. Sollten Sie das Gefühl haben, dass Sie zusätzliche Hilfe und Unterstützung benötigen, um sich aus einer solchen kritischen Situation zu befreien, können Sie – ebenso wie bei körperlichen Erkrankungen – professionelle Hilfe in Anspruch nehmen und sich an einen Psychotherapeuten wenden.
Ob eine Psychotherapie notwendig und erfolgversprechend ist und welche andere Unterstützung hilfreich sein könnte, prüfe und bespreche ich, bevor eine Therapie beantragt wird, in der Sprechstunde bzw. in den probatorischen Sitzungen mit Ihnen.
Ablauf
Nach der telefonischen Kontaktaufnahme finden eine bis drei Sprechstunden statt, der sich bis zu vier probatorische Sitzungen anschließen können. Diese Phase der Therapie dient Ihnen zur ersten Orientierung und Ordnung Ihrer Anliegen und Ziele, und mir zudem zur Diagnostik und Erhebung der notwendigen Informationen für die Therapie. In diesen Sitzungen werden Sie auch feststellen können, ob das Vertrauensverhältnis zwischen Ihnen und mir eine gute Basis für eine Therapie darstellen könnte.
Im Anschluss an die Probatorik wird die Entscheidung zur Therapie gemeinsam getroffen und bei Ihrer Krankenkasse ein Antrag auf Psychotherapie gestellt.
Für diesen Antrag ist eine medizinische Abklärung notwendig (Konsiliarbericht).
Der Umfang einer psychotherapeutischen Behandlung hängt von der Schwere und Dauer der Erkrankung und von der Wahl des Behandlungsverfahrens ab.
In der Regel wird zunächst eine Kurzzeittherapie von 24 Sitzungen beantragt. Bei Bedarf kann im Anschluss in mehreren Schritten bis zu maximal 80 Stunden verlängert werden.
Eine Akutbehandlung kann bei akuten Krisen angezeigt sein und umfasst maximal 12 Sitzungen jährlich.
Die Psychotherapie findet üblicherweise einmal pro Woche in 50-minütigen Sitzungen statt. Die Häufigkeit kann je nach Bedarf variieren.
Detaillierte Informationen finden Sie im Merkblatt für Psychotherapie.
Kosten
Es liegt eine Kassenzulassung vor, d.h. die Therapie kann über alle gesetzlichen und privaten Krankenkassen abgerechnet werden
Die Kosten für eine Psychotherapie werden von den gesetzlichen Krankenkassen vollständig übernommen. Auch von privaten Krankenkassen oder Beihilfe kann die Therapie in dem Umfang übernommen werden, die ihr Versicherungsvertrag vorsieht.
Psychotherapeutische Leistungen, die im Indikationskatalog nicht erfasst sind, sowie Beratungen sind stets eine Selbstzahler-Leistung.
Das Honorar für Privatleistungen richtet sich seit. 1.7.2024 nach den Abrechnungsempfehlungen zu psychotherapeutischen Leistungen für Privatversicherten bzw. bei Langzeittherapien weiterhin der Gebührenordnung für Psychotherapie.