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Ablauf

Ablauf

Nach der telefonischen Kontaktaufnahme finden eine bis drei Sprechstunden statt, der sich bis zu vier probatorische Sitzungen anschließen können. Diese Phase der Therapie dient Ihnen zur ersten Orientierung und Ordnung Ihrer Anliegen und Ziele, und mir zudem zur Diagnostik und Erhebung der notwendigen Informationen für die Therapie. In diesen Sitzungen werden Sie auch feststellen können, ob das Vertrauensverhältnis zwischen Ihnen und mir eine gute Basis für eine Therapie darstellen könnte.

 

Im Anschluss an die Probatorik wird die Entscheidung zur Therapie gemeinsam getroffen und bei Ihrer Krankenkasse ein Antrag auf Psychotherapie gestellt.

Für diesen Antrag ist eine medizinische Abklärung notwendig (Konsiliarbericht).

Der Umfang einer psychotherapeutischen Behandlung hängt von der Schwere und Dauer der Erkrankung und von der Wahl des Behandlungsverfahrens ab.

 

In der Regel wird zunächst eine Kurzzeittherapie von 24 Sitzungen beantragt. Bei Bedarf kann im Anschluss in mehreren Schritten bis zu maximal 80 Stunden verlängert werden. 

Eine Akutbehandlung kann bei akuten Krisen angezeigt sein und umfasst maximal 12 Sitzungen jährlich.

 

Die Psychotherapie findet üblicherweise einmal pro Woche in 50-minütigen Sitzungen statt. Die Häufigkeit kann je nach Bedarf variieren.

Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt zur Psychotherapie (Dropbox-Link)

Kosten

Kosten

Für meine Praxis in Döbeln liegt eine Kassenzulassung vor. Hier ist es möglich, die Therapie über die gesetzlichen und privaten Krankenkassen abzurechnen. Die Kosten für eine Psychotherapie werden von den gesetzlichen Krankenkassen vollständig übernommen. Auch von privaten Krankenkassen kann die Therapie in dem Umfang übernommen werden, die ihr Versicherungsvertrag vorsieht.

In meiner Praxis in Dresden besteht leider nicht die Möglichkeit, über die gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen. Wenn Ihre private Krankenkasse oder die Beihilfe für Psychotherapie aufkommt, kann sie bei mir abgerechnet werden, da ich über die Approbation als psychologische Psychotherapeutin verfüge. Bitte prüfen Sie hierfür die Konditionen Ihres Versicherungsvertrags. Ich unterstütze Sie gerne bei der Antragstellung.

 

Es besteht auch die Möglichkeit, eine Therapie selbst zu zahlen.

Psychotherapeutische Leistungen, die im Indikationskatalog nicht erfasst sind, sowie psychologische Beratungen sind stets eine Selbstzahler-Leistung. 

Das Honorar für Privatleistungen richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapie (Dropbox-Link).

 

Genauere Informationen hierzu erhalten Sie von mir gerne auf Anfrage (telefonisch oder per Kontaktformular). 

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